Immobilien-Rente

Was ist eine Immobilien-Rente?

Eine Immobilien-Rente bietet für Sie als Immobilien-Eigentümer die Möglichkeit, die Immobilie weiterhin mietfrei nutzen zu können, Ihren verfügbaren finanziellen Spielraum zu vergrößern und sich gleichzeitig von der Belastung der Instandhaltung zu befreien.

Für wen eignet sich die Immobilien-Rente?

Immobilien-Rente

Eine Immobilien-Rente eignet sich für Immobilien-Eigentümer, die keine nahestehenden Erben haben oder wissen, dass die Immobilie die Erben eher belasten würde. Wenn im Alter mehr Geld benötigt wird, weil z.B. die Rente nicht ausreicht oder man sich etwas gönnen oder die Kinder unterstützen möchte, dann bietet sich die Immobilien-Rente als perfekte Lösung an. In der Regel werden Immobilien-Renten-Verträge mit circa 75 Jahren abgeschlossen.

 

Je älter ein Immobilien-Eigentümer ist, desto höher sind die Beträge, die monatlich ausgezahlt werden. Das Recht, lebenslang in der Immobilie leben zu können (Wohnrecht), wird dabei in die Berechnung mit einbezogen.

Ihr Vorteil

Aus der Region – in der Region – für die Region:
Getreu dieses Mottos können wir Ihnen als regionaler Immobilienspezialist eine maßgeschneiderte Lösung ausarbeiten und anbieten. Wir kennen die Marktgegebenheiten unserer Region und sind als traditionsreiches Familienunternehmen stets als kompetenter Partner für Sie vor Ort ansprechbar und greifbar – egal, ob vor oder nach Vertragsabschluss!

Immobilien-Rente

In wenigen Schritten zum Angebot

  1. Kontaktaufnahme/Terminvereinbarung
  2. Ausführliches persönliches Gespräch (bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro), Aufnahme Ihrer Wünsche, Zusammenstellung notwendiger Unterlagen (fehlende Unterlagen können durch uns in der Regel beschafft oder rekonstruiert werden), gemeinsame Vereinbarung von Zeitabläufen
  3. Erstellung einer Marktpreisermittlung
  4. Erarbeitung eines Immobilien-Renten-Konzeptes (als lebenslange Rentenzahlung oder als Einmalbetrag)
  5. Informationsgespräch (Beantwortung aller Fragen zum Immobilien-Renten-Konzept)
  6. Erstellung eines Wertgutachtens gemäß § 194 BauGB durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  7. Anpassung des Immobilien-Renten-Konzeptes auf die Werte des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit Folgegespräch zur Klärung aller offenen Fragen
  8. Notartermin mit Eintragung des lebenslangen kostenlosen Wohnrechts
  9. Übergabe Ihrer Instandhaltungs- und Sanierungsverantwortung
  10. Beginn der Immobilienrente

Häufige Fragen

Eine Immobilien-Rente bietet für Sie als Immobilien-Eigentümer die Möglichkeit, die Immobilie weiterhin mietfrei nutzen zu können, Ihren verfügbaren finanziellen Spielraum zu vergrößern und sich gleichzeitig von der Belastung der Instandhaltung zu befreien.

Das Modell der Immobilien-Rente bietet Immobilien-Eigentümern ab circa 75 Jahren die Möglichkeit, das in der Immobilie gebundene Kapital als lebenslange Zusatzrente zu nutzen, ohne dabei aus der Immobilie ausziehen zu müssen. Der Kaufvertrag und das lebenslange Wohnrecht werden notariell beurkundet. Dabei geht das Eigentum auf den Erwerber über. Im Gegenzug erhalten Sie eine Einmalzahlung oder durch unseren Kooperationspartner R+V Versicherung eine lebenslange Immobilien-Rente, die sich am Verkehrswert der Immobilie orientiert sowie ein lebenslanges mietkostenfreies Wohnrecht in Ihren vertrauten vier Wänden. Gleichzeitig wird Ihre Instandhaltungs- und Sanierungspflicht auf den Erwerber übertragen. Alle Rechte aus der Vereinbarung werden im Grundbuch an erster Rangstelle abgesichert.

Die Immobilien-Rente kommt für Haus- und Wohnungseigentümer ab circa 75 Jahren in Frage, die sich für einen zusätzlichen finanziellen Spielraum interessieren. Die Verwendungsmöglichkeiten der Immobilien-Rente sind dabei je nach Lebenssituation sehr unterschiedlich.

HÄUFIG GENANNTE GRÜNDE FÜR DEN ABSCHLUSS EINER IMMOBILIEN-RENTE SIND

  • den Lebensstandard absichern
  • hohe Kosten für Gesundheit und Pflege
  • mehr reisen
  • finanzielle Unterstützung der Kinder
  • nicht mehr verantwortlich sein für die Instandhaltung der Immobilie

G.L. Kayser Immobilien hat ihren Schwerpunkt bei Ein- und Mehrfamilienhäusern. Grundsätzlich kommen in diesem Segment alle Arten von Immobilien (auch mit Gewerbeanteil) in Frage.

Noch vorhandene Hypothekenschulden auf der Immobilie werden im Rahmen der Gesamtabwicklung abgelöst.

Für alle anderen Objekte finden wir einen geeigneten Vertragspartner für Sie.

G.L. Kayser Immobilien bietet das Konzept der Immobilien-Rente ausschließlich in Mainz und Wiesbaden sowie dem unmittelbaren „Speckgürtel“ an. Nur so können wir Ihnen mit unserer Marktkenntnis und der Nähe zu Ihnen ein optimales Angebot unterbreiten sowie einen qualitativ hochwertigen Service in der Objektbetreuung gewährleisten.

Die Immobilien-Rente erhalten Sie entweder
a) als einmaligen Gesamtbetrag oder
b) als eine lebenslange monatliche Zahlung (Verrentung des einmaligen Gesamtbetrages) durch die R+V Versicherung.

Ihre Rechte sind alle an erster Rangstelle im Grundbuch abgesichert und somit unantastbar.

G.L. Kayser Immobilien bietet das Konzept der Immobilien-Rente ausschließlich innerhalb der eigenen Region an. Wir zeichnen uns durch persönlichen Kontakt aus und sind jederzeit ein verlässlicher Ansprechpartner. Als traditionsreiches und solventes Unternehmen bieten wir Ihnen stets Sicherheit und Verlässlichkeit, egal ob vor oder nach Vertragsabschluss!

Da Ihr Recht (mietfreies lebenslanges Wohnrecht) an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen ist, bleibt dieses Recht im Falle einer Zwangsversteigerung per Gesetz auf jeden Fall erhalten. Diese Form der Absicherung wird Ihnen der beurkundende Notar vollumfänglich erläutern.

Unsere Beratung ist für Sie selbstverständlich vollkommen unverbindlich und kostenlos.

Die wesentlichen Faktoren bei der Berechnung einer Immobilien-Rente sind:

  • Verkehrswert der Immobilie
  • Geschlecht und Alter des Immobilieneigentümers
  • Wert des lebenslangen Wohnrechts
  • Kapitalmarktzins

Basis für alle Berechnungen sind die aktuellen Generationen-Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes, die Sie jederzeit unter www.destatis.de einsehen können.

Im Falle eines vorzeitigen Ablebens erhalten die Erben eine Ausschüttung der R+V Versicherung, deren Höhe bei Vertragsabschluss eindeutig festgelegt wurde. Im Falle einer Einmalzahlung ist der gesamte Geldbetrag bereits zu Vertragsbeginn geflossen.

Sowohl bei einer Einmalzahlung als auch bei einer monatlichen Rentenzahlung kann ein steuerlich relevanter Sachverhalt entstehen. Gleiches gilt auch bei ehemals betrieblich genutzten Immobilien.

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine steuerliche Beratung übernehmen können und dürfen. Diese ist jedoch bei fehlender Kenntnis der Beteiligten zur Vermeidung steuerlicher Nachteile erforderlich.

Nach Abschluss des notariellen Vertrages übergeben Sie die Instandhaltungsverpflichtung und die damit verbundenen Kosten und Risiken an den Erwerber.

Schönheitsreparaturen (z.B. das Tapezieren oder Anstreichen der Wände) liegen weiterhin in Ihrer Verantwortung.

Alle Grundstücke in Deutschland sind in diesem amtlichen Register erfasst. Außer den Eigentumsverhältnissen gibt das Grundbuch auch Auskunft über eingetragene Rechte (z.B. Wohnrecht) und Belastungen (z.B. Reallasten oder Hypotheken).

Bei der Marktpreisermittlung handelt es sich um eine Wertermittlung angelehnt an den Wertermittlungsmaßstäben von Sachverständigen. Sie ist ein wertvolles Instrument, um zeitnah und kostensparend den Wert einer Immobilie marktgerecht zu ermitteln.

Ihr Wertgutachten wird von einer Person erstellt, die nach DIN EN ISO 17024 zertifiziert oder von der jeweils zuständigen Industrie und Handelskammer (IHK) als Sachverständige bestellt und vereidigt wurde. Damit werden absolute Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt. Alle relevanten Daten und Faktoren der Immobilie werden nach den Vorschriften der ImmoWertV21 ermittelt, um daraus in verschiedenen Verfahren (Vergleichswert, Sachwert und Ertragswert) den Verkehrswert i.S.d. §194 BauGB der Immobilie zu bestimmen.

Für die Übertragung von Grundbesitz ist in Deutschland die Einschaltung eines Notars zwingend notwendig, weil Kaufverträge notariell beurkundet werden müssen. Der Notar unterliegt einer Neutralitätspflicht, d.h. er muss beide Seiten neutral beraten und darf in der konkreten Angelegenheit nicht schon zuvor einseitig beratend tätig gewesen sein. Der Notar sorgt und garantiert für die korrekte Vertragsabwicklung.

Unsere Leistungen für Sie haben eine beratende Funktion und sind somit kostenfrei. Erst wenn Sie sich nach unserer Marktpreisermittlung für eine Immobilien-Rente entscheiden sollten und die G.L. Kayser Immobilien GmbH daraufhin einen externen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, wäre dieses Gutachten von Ihnen zu bezahlen, sofern Sie im weiteren Ablauf von einer Immobilien-Rente Abstand nehmen sollten. Das Wertgutachten steht Ihnen dann selbstverständlich zur persönlichen Verwendung zu. Nur für den Fall, dass ein Dritter Ihr Vertragspartner wird, fällt eine ortsübliche Courtage an.

Marktwert gemäß Wertgutachten: 1.274.000 €
Restschuld aus Hypothekendarlehen: -147.400 €
Wert des lebenslangen mietkostenfreien Wohnrechts: -285.600 €

VERSION A: AUSZAHLUNGSBETRAG ALS EINMALZAHLUNG: 841.000 €

ODER garantierte monatliche lebenslange Rentenzahlung: 2.251,05 €
zuzüglich einer nicht garantierten monatlichen Überschussbeteiligung: +1.033,19 €

VERSION B: MONATLICHE GESAMTRENTENZAHLUNG (INKL. ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG): 3.284,24 €

Telefon

06131 – 277 038 – 31